Haltungsrichtlinien vom BMEL
Die Haltung von Reptilien ist in Deutschland durch die Richtlinien vom BEML (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) geregelt. Ausdrücklich betont werden muss, dass es sich um Richtlinien handelt, d.h. der sachkundige und verantwortungsvolle Tierhalter selbst ist mit der Umsetzung und Anpassung an die Bedürfnisse seiner Tiere, beauftragt.
Dass macht Sinn, wie weiter oben schon erwähnt, ist die Artenvielfalt gigantisch und ebenso die Ansprüche die die Tiere so an ihre Umwelt haben. Auch eine Artenschutzverordnung kann nicht alles erfassen und die Ersteller dieser Verordnung waren sich im Klaren darüber, dass es durchaus starke Abweichungen geben kann (so ist heute bekannt und weitest gehend akzeptiert, dass für die Aufzucht von Jungtieren vor allem bei Chamäleons und Schlangen oft von den Mindestgrößen abgewichen werden MUSS, um die Nachzuchten durchzukriegen - auch dass wurde in den Haltungsrichtlinien berücksichtigt).
Auch die Haltung adulter Tiere kann und muss in vielen Fällen angepasst werden. So sind Nattern aktiver als etwa Boas und brauchen entsprechend mehr Platz. Niedrigere Decken können bei bodenbewohnenden Arten schweren Verletzungen vorbeugen usw.
Allgemein gilt bei Schlangen
unter 1,5m 1 x 0,5 x 0,5 Körperlänge (Breite x Höhe x Tiefe)
über 1,5m 0,7 x 0,5 x 0,5 der Länge (Breite x Höhe x Tiefe)
Jedoch darf bei der Aufzucht von Jungschlangen sogar wesentlich davon abgewichen werden (diese haben einfach andere Bedürfnisse, dass hat man selbst damals schon erkannt). Auch bei Quarantäne darf davon stark abgewichen werden.
Untersuchungen der Exopet-Studie haben gezeigt, dass sich Reptilienhalter sehr vorbildlich an diese Mindestanforderungen halten.