Terra Serpentes
Terraristik ist mehr als nur ein Hobby

Verbote und Regelungen nach Bundesländern.

Es ist nur natürlich, dass eine Behörde Schaden von ihren Bürgern abwenden will. Leider orientiert man sich bei der Auswahl der Tiere die als "gefährlich" eingestuft werden, nicht an tatsächlichen Gefahr, wie Statistiken sie belegen würden. 

In der Tat ist es so, dass viele Arten (z.B. Tigerythons), die seit den 70ern in großer Stückzahl privat gehalten wurden und bei denen noch nicht ein einziger Todesfall glaubhaft nachgewiesen wurde, seit den 2000ern pauschal in einigen Bundesländern verboten wurden. Während andere Tierarten (Hund, Pferde, usw.) einige Tote pro Jahr verursachen. Selbst Giftschlangen verursachen nur einen Todesfall alle 7 Jahre, während Pferde alleine schon für 20 bis 30 Todesfälle pro Jahr verantwortlich sind. Es ist bezeichnend, dass über 0,14 Tote pro Jahr heftig gestritten wird, aber 40.000 Tote pro Jahr durch Krankenhauskeime (Quelle: Stat. Bu-Amt) keinen Menschen interessieren. Entsprechend unsinnig sind auch die aktuellen Gefahrtierverordnungen nach Bundesländern. Zuständig ist meist die untere Naturschutzbehörde, aber auch das Ordnungsamt oder die Polizeibehörde (dass ist weder einheitlich geregelt, noch klar in den Gesetzen formuliert).

Nordrhein-Westfalen

Entwurf zur Gefahrtierverodnung (ein quasi Totalverbot der Reptilienhaltung), wurde in letzter Minute verhindert, daher noch keine Einschränkung

Niedersachsen

Verbot: Giftschlangen, Krokodile

außerdem tropische Giftspinnen und giftige Skorpione (wird aber nicht aktiv angewendet - stille Duldung) 

 

Bayern

Verboten: Krokodile, Riesenschlangen über 3m (z.B. Tigerpython), Giftschlangen, Trugnattern, Schnappschildkröten, Krustenechsen, Warane, (quasi alles was 50cm überschreitet und dass sind quasi alle), Leguane, Skorpione, Vogelspinnen, Hundertfüßler, Seeschlangen


Sachsen

Anmeldepflicht für Riesenschlangen, Giftschlangen und andere gefährliche Tiere 

 

 Sachsen-Anhalt

 Verordnung ist 2005 ausgelaufen und aktuell nicht mehr gültig. Also keine Einschränkungen.

 

Baden-Württemberg

Keine Einschränkungen

Berlin

Verboten: alle Riesenschlangen (d.h. auch Königspythons), Krokodile, Giftschlangen, Krustenechsen, Warane, Skorpione, Vogelspinnen, Hundertfüßler, Geier- & Schnappschildkröten

 

Brandenburg

Keine Einschränkungen

Bremen

Verboten: Riesenschlangen (auch Köpys), Krokodile, Krustenechsen, Warane, Giftschlangen, Schnappschildkröten, Vogelspinnen, Skorpione, Hunderfüßler, Raubwanzen, Bombardierkäfer, diverse Schneckenarten

Hamburg

Verbot falls gefährlich: "Als gefährliche Tiere gelten Tiere solcher Arten, die auf Grund ihrer Körperkräfte, körperlichen Merkmale, Verhaltensweisen oder Gifte Menschen oder andere Tiere erheblich verletzen oder töten können." Auch hier kann alles und nichts rein-interpretiert werden. Vermutlich sind auch hier fast alle Arten betroffen.

Saarland

Gefahrtiergesetz, dass alle Riesenschlangenverbietet und Giftschlangen erlaubt, wurde wegen Sinnlosigkeit außer Kraft gesetzt. Aktuell keine Einschränkungen

Schleswig-Holstein

 "Die Haltung von Tieren wild lebender Arten, die Menschen lebensgefährlich werden können, insbesondere von Tieren aller großen Katzen- und Bärenarten, Wölfen, Krokodilen und Giftschlangen, ist unzulässig. Die zuständige Naturschutzbehörde kann Ausnahmen zulassen."  - eine sehr unscharfe Formulierung. Es ist aber auf Grund restriktiver Beschlüsse davon auszugehen, dass fast alle Reptilien betroffen sind die auch in anderen Bundesländern schon verboten sind, z.B. alle Riesenschlangen inkl. Königspython

Beschlüsse zusätzlich:  Verbot aller Spinnen und Skorpione. Kaiserskorpion nur mit Sondergenehmigung.

Allgemein werden jedoch für Privatpersonen KEINE Ausnahmegenehmigungen erteilt.

Hessen

Seit 2007 ist die nicht gewerbsmäßige Haltung gefährlicher Wildtiere verboten. 

"Verboten ist die Haltung von Tieren, die in ausgewachsenem Zustand Menschen durch Körperkraft, Gift oder Verhalten erheblich verletzen können. Zu den als gefährlich eingestuften Tieren gehören neben einigen Säugetier- und Riesenschlangenarten vor allem Krokodile, Giftschlangen, Spinnen und Skorpione. Die vollständige Liste der unter das Verbot fallenden Tierarten ist dem Anhang dieses Merkblatts zu entnehmen"

Verboten: Raubwanzen, Skorpione, Vogelspinnen, Pfeilgiftfrösche, Krustenechsen, Riesenschlangen, Gift- & Trugnattern, Giftschlangen und Schnappschildkröten, Krokodile


Thüringen

Verboten:  Riesenschlangen (auch Königspython), Krokodile, Giftschlangen, Skorpione, Vogelspinnen, Krustenechsen, Warane, diverse Schildkröten, 

Rheinland-Pfalz

Keine Einschränkungen


Mecklenburg-Vorpommern

Haltung gefährlicher Tiere ist verboten, aber nicht näher beschrieben was genau. Ist auch uneinheitlich geregelt. 

Die Realität

Die Theorie sieht also in der Mehrzahl der Bundesländern Haltungsverbote vor, die wegen ihrer Unsinnigkeit auch teilweise nicht lange Bestand hatten, wie beispielsweise die im Saarland, wo Königspythons (Riesenschlangen) als verboten galten und Giftschlangen nicht erfasst waren. 

Eine Gefahrtierverodnung die Königspythons, Boas und Raubwanzen verbietet kann kein Mensch der noch ganz bei Trost ist, ernst nehmen und so verwundert es auch nicht, dass sich in der Realität kaum ein Mensch daran hält. Vogelspinnen und Königspythons werden nach wir vor gerne und viel gehalten, nicht zuletzt, weil von diesen Tieren keinerlei Gefahr ausgeht. 

In einigen Bundesländern sind zudem die Verordnungen nur befristet, so ist die Verordnung in Hamburg z.B. nur bis 2020 gültig (die in Berlin ist ebenfalls befristet), es gibt keine Regelungen für den bereits vorhandenen Bestand. Der Staat erklärt über Nacht dass für Illegal, was seit 50 Jahren in großer Zahl gehalten wurde, ohne dass es dafür besondere Gründe gibt (z.B. signifikante Anzahl an Todesopfern).

Verfassungsrechtliche Grundlage

Der nächste große Fehler ist, dass diese Gefahrtierverodnungen gegen eine Reihe von Gesetzen verstößt, so z.B. das Gleichbehandlungsgesetz (Reptilien und Exotenhalter werden hier wesentlich diskriminiert), gegen die Gewerbefreiheitsverordnung, usw. 

Es gibt keine Verfassungsrechtliche Grundlage für Haltungsverbote welcher Art auch immer. Dies bestätigt auch das Rechtsgutachten zur Heimtierhaltung von 2018. Streng genommen hat der Staat nicht das Recht Tierhaltung zu verbieten. Es gab auch schon Klagen gegen entsprechende Bundesländer, so dass die Haltung von Vogelspinnen (und als spinnenartige Tiere wohl auch der Skorpione), als "für den Menschen nicht gefährlich" eingestuft wurde und einer Klage eines Halters damit recht gegeben wurde, der sich gegen ein Haltungsverbot von Vogelspinnen, gerichtlich gewehrt hat.

Es ist zu erwarten, dass kaum eine der Haltungsverbote vor dem Bundesverfassungsgericht ernsthaft in seiner jetzigen Form Bestand hätte.

Verbote funktionieren nicht

Das Verbote eine dumme Idee sind, ist dass Eine, dass Jahrzehnte in der Realität zeigen, dass die nicht funktionieren, ist dass Andere und ein wesentlicher Punkt.

Die Prohibition in den USA scheiterte schon fast vor 100 Jahren, der "War-on-drugs" kann heute als verloren betrachtet werden und trotz Waffenverbot in Deutschland (was ebenfalls über Nacht eingeführt worden ist), sind noch immer ca. 20 bis 30 Millionen illegaler Waffen in Deutschland im Umlauf. Der Staat hätte längst verstehen müssen, dass Verbote nicht funktionieren und dass gilt in besonderem Maße für die Tierhaltung.

So musste auch Norwegen, wo die Haltung von Reptilien 42 Jahre lang strengstens verboten war, letztlich einsehen, dass sich kein Mensch daran gehalten hat. 2017 wurden diese Verbote teilweise aufgehoben.

Deutschland hinkt in seiner Restirktionspolitik also ca. 50 Jahre hinterher. Eine intelligente Lösung in Zusammenarbeit mit den Fachverbänden wäre angebracht.

 

Zukunftsfähiges Modell